
Eingliederungshilfe für Erwachsene
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung nach §§ 90 ff. SGB IX und Berliner Teilhabegesetz – berlinweit.
Selbstbestimmt leben – mit der Unterstützung, die passt
Erwachsene mit einer wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Leistungen sollen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Maßgeblich sind der individuelle Teilhabebedarf und die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX.
Welche Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, wird gemeinsam im Teilhabeplanverfahren ermittelt — orientiert an Ihren Zielen, Ihren Ressourcen und Ihrem Alltag.
Vier Bereiche der Teilhabe
Soziale Teilhabe
Assistenzleistungen wie die Einzelfallhilfe, persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen), Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen, Beschäftigungstagesstätten sowie psychosoziale Betreuung.
Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Beschäftigung und Förderung sowie das Budget für Ausbildung oder Arbeit.
Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist.
Teilhabe an Bildung
Unterstützung bei Schul-, Hochschul- und Berufsausbildung, wenn kein vorrangiger Träger die Kosten übernimmt.
In fünf Schritten zum Antrag
Beratung
Wenden Sie sich an den Teilhabefachdienst im Amt für Soziales Ihres Bezirks. Dort werden Ihr Bedarf und die passenden Leistungen besprochen.
Antrag stellen
Der Antrag kann online oder postalisch eingereicht werden.
Unterlagen einreichen
Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
Prüfung
Der Teilhabefachdienst prüft den Antrag und meldet sich, falls Unterlagen fehlen.
Bescheid
Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular, gültiger Ausweis, Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung, Bescheide vorrangiger Träger, Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden), Einkommensnachweise sowie Nachweise zum Vermögen. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Einzelfall. Für den Online-Upload gelten maximal 30 MB insgesamt und 5 MB je Datei in den Formaten JPG, JPEG, PNG und PDF.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Gebühren. Ob und in welcher Höhe Sie sich an den Leistungen beteiligen, hängt von Einkommen und Vermögen ab und wird im Einzelfall geprüft; für viele Leistungen der sozialen Teilhabe gelten großzügige Freibeträge.
Zuständig sind die Ämter für Soziales der Berliner Bezirke. Für Leistungen außerhalb Berlins sowie für besondere Assistenzmodelle ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Die verbindlichen Informationen des Landes Berlin finden Sie im Serviceportal Berlin.
Ihr Team für ambulante Angebote
Drachenreiter Geschäftsstelle GmbH
ambulante Angebote
Julia Wolfram
Koordinatorin Eingliederungshilfe
Claudia Körner
Koordinatorin Eingliederungshilfe
Patricia Scholz
Koordinatorin ambulante Angebote
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